Am 3. November 2021 hat der Oberste Gerichtshof der Türkei das Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts, mit dem Murat Arslan zu einer 10-jährigen Freiheitsstrafe wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde, bestätigt. Das Urteil besteht lediglich aus zwei Seiten und enthält keinerlei juristische Argumentation.
Eine ausführliche Besprechung des erstinstanzlichen Urteils hat die Zeitschrift „Betrifft Justiz“ veröffentlicht (Dezember 2019 – englische Übersetzung unter https://medelnet.eu/index.php/situation-in-turkey/609-article-about-the-verdict-against-murat-arslan)