Europäische Richtervereinigungen fordern stärkeres Engagement der EU zur Förderung rechtsstaatlicher Standards in der Türkei

Vier europäische Richtervereinigungen (AEAJ, EAJ, Rechters voor Rechters, MEDEL) haben die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Türkei gegen Murat Arslan zum Anlass eines Schreibens an die Präsidentin der EU-Kommission Ursula von der Leyen, die Vizepräsidentin Vera Jourovna, den Justizkommissar Didier Reynolds und andere Vertreter der EU genommen, in dem diese aufgefordert werden, sich stärker für die Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse in der Türkei einzusetzen .

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Oberster Gerichtshof der Türkei bestätigt Verurteilung Murat Arslans zu 10 Jahren Freiheitsstrafe

Am 3. November 2021 hat der Oberste Gerichtshof der Türkei das Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts, mit dem Murat Arslan zu einer 10-jährigen Freiheitsstrafe wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt wurde, bestätigt. Das Urteil besteht lediglich aus zwei Seiten und enthält keinerlei juristische Argumentation.

Eine ausführliche Besprechung des erstinstanzlichen Urteils hat die Zeitschrift „Betrifft Justiz“ veröffentlicht (Dezember 2019 – englische Übersetzung unter https://medelnet.eu/index.php/situation-in-turkey/609-article-about-the-verdict-against-murat-arslan)